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Diese Abkürzung steht für "Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete". Ein deutscher Q.b.A.-Wein, der qualitativ zwischen Tafelwein und Kabinett angesiedelt ist, muss mindestens 50 bis 70 Oechslegrad aufweisen und sich einer analytischen Prüfung unterziehen. Erst wenn ihm mit bestehen eine amtliche Prüfungsnummer zugeteilt wird, die auch auf dem Etikett stehen muss, darf er als Q.b.A.-Wein gekennzeichnet werden. Die höheren Anforderungen, die an Q.b.A.-Weine gestellt werden, richten sich besonders an den Reifegrad des Lesegutes. Die verwendeten Weintrauben müssen ausschließlich von im Anbaugebiet zugelassenen Rebsorten stammen und in einem einzigen Anbaugebiet geerntet worden sein. Der vorhandene Alkoholgehalt muss mindestens 7 vol.-% betragen und der Wein einen Mindestalkoholgehalt von 9 vol.-% aufweisen.
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